Comissão de Valores Mobiliários (CVM) — Foto: Divulgação

Veröffentlicht vor 3 Monaten · Gesetzgebung

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Stimmung:   ·   ·   · 
  • Die Comissão de Valores Mobiliários (CVM) hat neue Richtlinien für die Einreichung von Abstimmungskarten in Versammlungen veröffentlicht, die für Einberufungen gelten, die nach dem 1. Januar 2025 erfolgen.
  • Abstimmungskarten von der zentralen Verwahrstelle, dem Register und Stimmen, die direkt an Unternehmen gesendet werden, müssen mindestens 24 Stunden vor der Hauptversammlung veröffentlicht werden, ob ordnungsgemäß oder außerordentlich.
  • Die konsolidierte Abstimmungskarte, die optional ist, muss ebenfalls 24 Stunden vor der Veranstaltung mit den Aktionären veröffentlicht werden.
  • Nach der Hauptversammlung haben Unternehmen einen Geschäftstag Zeit, um die zusammengefasste endgültige Abstimmungskarte zu übermitteln und bis zu sieben Geschäftstage, um die detaillierte endgültige Abstimmungskarte zu veröffentlichen.

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Analysen zum Artikel

STIMMUNG

Der Artikel präsentiert sachliche Informationen über neue Richtlinien, ohne positive oder negative Meinungen zu äußern.

AUSWIRKUNGEN
Lang

Die Richtlinien werden den Prozess der Einreichung von Abstimmungskarten in Versammlungen über einen langen Zeitraum beeinflussen, da sie ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.

RELEVANZ
Moderat

Die Richtlinien sind von mäßiger Bedeutung, da sie sich auf die Unternehmensführung beziehen und Unternehmen sowie Aktionäre betreffen können, aber sie stellen kein bedeutendes Ereignis von breitem öffentlichem Interesse dar.

STAKEHOLDER
Unternehmen

Der Artikel betrifft hauptsächlich Unternehmen, insbesondere solche, die in der Unternehmensführung und bei Aktionärsversammlungen tätig sind.