Die 1. Kammer für Wirtschaftsrecht des Gerichts von São Paulo (TJSP) wies eine Klage wegen Markenmissbrauchs in einem Verfahren zurück, das von einer Pizzeria in der Hauptstadt gegen ein ähnliches Unternehmen in Sorocaba eingereicht wurde.
Veröffentlicht vor 7 Monaten · crime, law and justice
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Stimmung: · · ·- Das Gericht entschied einstimmig gegen die Klage wegen Markenmissbrauchs.
- Der Beklagte hat die umstrittene Marke 'Micheluccio' seit 1994 ohne Widerspruch verwendet, obwohl die Registrierung des Franchisegebers 2013 abgelaufen ist.
- Der Kläger registrierte den Namen 2016, war sich jedoch seit 2017 der Nutzung durch den Beklagten bewusst und unternahm sechs Jahre lang keine Schritte.
- Das Urteil betonte die langfristige, gutgläubige Nutzung der Marke durch den Beklagten und das Fehlen von Beweisen für Verwirrung oder Schaden für den Kläger.
- Die geografische Distanz zwischen den beiden Einrichtungen trug zur Entscheidung bei und ermöglichte das Zusammenleben beider Marken.
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