Es ist dringend erforderlich, die Nichtanwendung von ITBI bei Scheidungen zu formalisieren, wenn eine gleichmäßige Aufteilung des Gesamtvermögens des Paares erfolgt
Veröffentlicht vor 4 Monaten · Immobilien
Lesezeit: 19s · Quelle 29s · · globo.com
Stimmung: · · ·- Es besteht ein Bedarf an rechtlicher Sicherheit und gleicher Behandlung hinsichtlich der Nichtanwendung von ITBI (Steuer auf die Übertragung von Immobilien) in Scheidungsfällen mit gleichmäßiger Vermögensaufteilung.
- Laut Artikel 156, II, der Bundesverfassung sind die Gemeinden dafür verantwortlich, ITBI in Fällen der entgeltlichen Übertragung von Vermögenswerten einzuführen.
- Einige Gemeinden verlangen fälschlicherweise ITBI, selbst wenn keine entgeltliche Übertragung vorliegt, wie bei Scheidungen, in denen das Gesamtvermögen gleichmäßig aufgeteilt wird (50 % jeweils).
- Der STJ (Oberster Gerichtshof) wird Kriterien für die Gewährung von kostenfreier Rechtsberatung festlegen.
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