Rentenregelungen in der Türkei basierend auf den Versicherungsbeginn-Daten
Veröffentlicht vor 3 Monaten · Arbeitsmarkt
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Stimmung: · · ·- Die Rentenberechtigung in der Türkei ist in drei Kategorien unterteilt, basierend auf dem Versicherungsbeginn: vor dem 08-09-1999, zwischen dem 09-09-1999 und dem 30-04-2008 und nach dem 01-05-2008.
- Diejenigen, die vor dem 08-09-1999 (EYT) versichert sind, können ohne Altersbeschränkungen in Rente gehen, wenn sie die erforderlichen Beitragszeiten zwischen 5000 und 5975 erfüllen, mit spezifischen Bedingungen für Frauen und Männer.
- Für diejenigen, die zwischen dem 09-09-1999 und dem 30-04-2008 versichert sind, können Frauen mit 58 Jahren und Männer mit 60 Jahren in Rente gehen, wenn sie mindestens 7000 Beitragszeiten haben; andernfalls können sie mit 58 Jahren für Frauen und 60 Jahren für Männer mit mindestens 4500 Beitragszeiten und 25 Jahren Dienstzeit in Rente gehen.
- Personen, die nach dem 01-05-2008 versichert sind, haben eine Rentenaltersrange von 58 bis 65 für Frauen und 60 bis 65 für Männer, abhängig von der Vollständigkeit der Beitragszeiten, die mindestens 7200 Tage betragen müssen.
- Es ist wichtig für Personen, ihre SGK-Dienstaufzeichnungen zu überprüfen, um ihren Rentenstatus basierend auf ihrem ersten Arbeitsbeginn zu bestimmen und sicherzustellen, dass alle Beiträge berücksichtigt werden.
- Diejenigen, die die Rentenbedingungen erfüllen, können über das E-Government-System oder durch Einreichung eines schriftlichen Antrags bei der zuständigen Institution einen Antrag stellen.
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