Das Oberste Gericht von Madrid (TSJM) bestimmt, dass Arbeitnehmer im freiwilligen Urlaub nur dann ins Unternehmen zurückkehren können, wenn eine Stelle in ähnlicher Position verfügbar ist.
Veröffentlicht vor 3 Monaten · Arbeitsmarkt
Lesezeit: 26s · Quelle 158s · · eleconomista.es
Stimmung: · · ·- Arbeitnehmer im freiwilligen Urlaub können nur zurückkehren, wenn eine verfügbare Stelle der gleichen oder ähnlichen Kategorie vorhanden ist.
- Wenn keine Vakanz besteht, muss der Arbeitnehmer warten, bis eine verfügbar wird.
- Das Rückkehrrecht ist bedingt und nicht bedingungslos; es hängt von der Verfügbarkeit einer Stelle ab.
- Das Urteil könnte andere Gerichte in Spanien beeinflussen, obwohl es kein formeller Präzedenzfall ist.
- Arbeitnehmer haben das Recht, freiwilligen Urlaub für mindestens vier Monate und maximal fünf Jahre zu beantragen, wobei Rückkehranträge mindestens fünfzehn Tage vor dem Ende des Urlaubs gestellt werden müssen.
- Wenn ein Unternehmen die Rückkehr aufgrund fehlender Vakanz verweigert, stellt dies keine Kündigung dar, es sei denn, sie bieten die Stelle an, wenn sie verfügbar wird.
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